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Liebe Leserin, lieber Leser!
„Darum prüfe, wer sich ewig bindet“ heißt ein Sprichwort und im Ehegelübde gibt es die Passage „… bis dass der Tod Euch scheidet“. Doch das entspricht nicht mehr der Realität. 2019 wurden knapp 41 Prozent der Ehen wieder geschieden, das sind immerhin 16.319 Ehen und eingetragene Partnerschaften. Viele Paare bemerkten in der Zeit von Covid-19 und den wiederholten Lockdowns, dass es in der Beziehung nicht mehr so rund läuft. Deshalb rechnen die Scheidungsanwälte mit einer deutlich erhöhten Scheidungsrate.
Kennen Sie auch jemanden, der sich im letzten Jahr getrennt hat? Oder sind Sie vielleicht sogar selbst betroffen? Damit es zu keinen unangenehmen rechtlichen Überraschungen kommt, finden Sie in unserer Titelgeschichte Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich bei einer Trennung ergeben. Wer darf in der Mietwohnung bleiben? Wer darf das Haus behalten? Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit? Diesen und mehr Fragen gehen wir auf den Grund. Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie unbedingt einen Blick in unser eBook werfen. Dort finden Sie auf über 22 Seiten Informationen rund um das Thema Trennung und die Auswirkungen auf die gemeinsamen Kinder.
Unternehmer haben derzeit mehr als genug um die Ohren. Da braucht man sicherlich nicht auch noch gravierende Probleme mit einem der Mitarbeiter. Daher betrachten wir in dieser Ausgabe diesen wichtigen Aspekt für Unternehmen. Arbeitnehmerschutz ist wichtig und richtig, doch Sie müssen sich als Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen. Lesen Sie bei uns, wann ein Ausspruch einer Entlassung rechtswirksam ist und was es dabei für Sie als Dienstgeber zu beachten gibt.
Wenn es um die Nachfolge im eigenen Betrieb geht, kommt es manchmal zu schmerzlichen Veränderungen. Gerade in traditionsreichen Familienunternehmen ist das eine besondere Herausforderung. Die Kinder wollen das jahrzehntelang aufgebaute Geschäft nicht übernehmen oder es ist schlichtweg kein Nachfolger verfügbar. Welche Möglichkeiten es dann gibt, lesen Sie in dieser Ausgabe.
Die Pandemie kostet uns alle viel Kraft. Das vielzitierte Licht am Tunnel ist noch nicht sehr hell und wird wesentlich von der erreichten Durchimpfungsrate abhängen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was mit Ihrem Unternehmen passiert, wenn Sie an Covid-19 erkranken? Was passiert, wenn Sie ein schlimmer Verlauf erwischt? Wer kümmert sich dann um Ihre Geschäfte? Wer ist genau wozu befugt? Solange es uns gut geht und wir gesund sind, machen wir uns um solche Fragen selten Gedanken. Wenn man dann ganz plötzlich schwer erkrankt, ist es meist schon zu spät, um hier noch die richtigen Weichen zu stellen. Warum man sich lieber rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht kümmern sollte, erklärt unser D.A.S. Partneranwalt Herr Mag. Falkner.
Lassen Sie sich in diesen schwierigen Zeiten weiterhin nicht unterkriegen!
Alles Gute,
Ihr Johannes Loinger
Vorsitzender des Vorstandes
D.A.S. Rechtsschutz AG
