Rechtsfall gelöst: Unerwünschte Bestellung

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Rechtsfall gelöst: Unerwünschte Bestellung

Christine H. staunt nicht schlecht, als sie eines Tages in ihrem Briefkasten ein kleines Paket und eine Rechnung über EUR 1.200 findet. Sie hat weder je zuvor von diesem Unternehmen gehört, noch den auf der Rechnung angeführten Goldring bestellt.

Sofort kontaktiert sie die angegebene Service-Hotline. Die freundliche Dame erklärt ihr, dass sie den Ring originalverpackt an das Unternehmen zurücksenden solle und der Fall dann intern geprüft werde. Frau H. verpackt den Ring daher wieder sorgfältig und bringt ihn gleich am nächsten Tag zur Post. Damit betrachtet sie die Sache als erledigt.

Als einige Wochen später jedoch ein Mahnschreiben bei Christine H. eintrifft, ist das für sie Grund genug, um der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt via Online-Formular auf der Website zu melden.

Ganz ohne Anwalt und Gericht wird umgehend im Rahmen der Direkthilfe® gehandelt: Schon ein einziges Interventionsschreiben von Seiten der D.A.S. Juristinnen und Juristen an das Unternehmen genügt, um die Forderung abzuwehren. Frau H. erhält darüber hinaus sogar eine Entschuldigung und die Empfehlung, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten, da ihre Daten offensichtlich missbräuchlich verwendet wurden.