Recht gut erklärt

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Recht gut Erklärt

Was ist ein „Vermögensopfer“?


Es handelt sich hier um einen Begriff aus dem österreichischen Erbrecht, der bei Schenkungen von Liegenschaften an Nicht-Pflichtteilsberechtigte zur Anwendung kommt.

Dabei stellt sich folgende Frage: Wie lange müssen Schenkungen an solche Personen in einem Erbverfahren des Geschenkgebers noch berücksichtigt werden? Anders gefragt: Wie lange gelten sie als anrechenbares Vermögen zugunsten der anderen Pflichtteilsberechtigten?

Grundsätzlich müssen Schenkungen an solche Personen, die innerhalb von 2 Jahren vor dem Ableben erfolgt sind, berücksichtigt werden. Die Frage ist, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Frist ausschlaggebend ist: Wann wird das „Vermögensopfer“ von ihm tatsächlich erbracht?

Hier gilt Folgendes: Im Regelfall beginnt bei Schenkungen ohne besondere Vorbehalte die Frist bereits mit Übergabe der Sache beziehungsweise Eintragung im Grundbuch. Das „Vermögensopfer“ wird also sofort mit der Schenkung erbracht. Das kann dazu führen, dass solch eine Schenkung bei einem später eintretenden Todeszeitpunkt des Geschenkgebers wegen Verjährung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Die Pflichtteilsberechtigen erhalten infolgedessen weniger Vermögen.